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Lärmaktionsplanung – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Bei der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes ist gemäß Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit zu beteiligen und ihr die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben. 

 

Eine erste Information über den Beginn der Lärmaktionsplanung 2024 erfolgte bereits am 21.03.2023. Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt.

 

Diese Kartierung wurde auch für das Stadtgebiet der Stadt Eisfeld ermittelt und kann unten (Ausschnitte Lärmaktionsplan Stadt Eisfeld) eingesehen werden. 

 

Im Ergebnis hat die Stadt Eisfeld einen Lärmaktionsplan erstellt.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann auf der Homepage und während des Auslegungszeitraums (01.08.2024 bis 31.08.2024) während der Öffnungszeiten im Sekretariat eingesehen werden.

 

Hinweise und Einwände können im Zeitraum vom 01.08.2024 bis 31.08.2024 wie folgt abgegeben werden:

  • per E-Mail an

  • oder direkt an Stadt Eisfeld, Marktstaße 2, 98673 Eisfeld (Betreff: Lärmaktionsplanung)